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Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

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Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Sorge lediger Väter erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die heutige Entscheidung liegt auf der Linie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009. Ich habe bereits unmittelbar nach dem Urteil des EGMR mit den Arbeiten an einer Neuregelung zum Sorgerecht begonnen.

Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt.

Berlin, 3. August 2010

© 2010 BMJ. Alle Rechte vorbehalten

 

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